Staatstrojaner: Keine Normalisierung von Schadsoftware mehr – netzpolitik.org

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Die Änderung der Strafprozessordnung durch die GroKo war eine gefährliche Normalisierung von Staatstrojanern. Minister Buschmann will die Regelung zur „Quellen-TKÜ“ nun stutzen. Ein Kommentar

Dass diese bestehenden gesetzlichen Befugnisse in Kraft bleiben, ist wenig wahrscheinlich – zu mannigfaltig sind die rechtlichen und technischen Kritikpunkte. Es steht zudem ein klarer Auftrag für die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag, den unzureichenden Zustand in Sachen Staatstrojaner anzugehen.Der Gesetzentwurf von Buschmann ist noch nicht öffentlich, aber aus dem Bericht von tagesschau.de geht hervor, dass der Minister die Regelungen zur „Quellen-TKÜ“ stutzen will.

Dass seit der Änderung der Strafprozessordnung durch die Vorgänger der Ampel-Regierung ein enorm langer Katalog von Straftaten den Einsatz von Spionagesoftware gegen informationstechnische Systeme erlaubt, war eine gefährliche Normalisierung dieser Schadsoftware. Dass Buschmann den gesetzgeberischen Fehlschlag auf die politische Tagesordnung setzt, um dem Einhalt zu gebieten, ist notwendig.

Buschmann sollte mindestens gesetzlich festschreiben, dass es erstens staatlicherseits keine Nutzung – auch nicht über Bande – von Zero-Day-Exploits mehr geben darf. Das kurz- und langfristige Gefahrenpotenzial davon ist derart hoch, dass sich kein Einsatz eines Staatstrojaners rechtfertigen ließe, der solche Exploits nutzt.

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