Städtische Unternehmen: Mietenstopp gilt auch für Sozialwohnungen

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Städtische Unternehmen: Mietenstopp gilt auch für Sozialwohnungen! Stadtentwicklungssenator AndreasGeisel appelliert an private Vermieter, dem Beispiel des Landes zu folgen. Berlin Wohnen

Vor zwei Monaten, als sich der Berliner Verfassungsgerichtshof noch nicht zu einer möglichen Wahlwiederholung in der Stadt geäußert hatte, hatte Geisel die Mieterhöhungen bei den landeseigenen Unternehmen noch verteidigt. Die Mieterhöhungen seien „moderat“ und bewegten sich im Bereich des Neubaus innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen von zwei Prozent jährlich, sagte Geisel Anfang September.

Nun sollen die landeseigenen Unternehmen über den Nachtragshaushalt mit rund 33 Millionen Euro unterstützt werden, elf Millionen Euro davon sind als Kompensation für den Mietenstopp gedacht, 22 Millionen als Stärkung des Eigenkapitals, also als Geldspritze. „Das ist schön, aber es löst noch nicht unsere Probleme“, sagte Gesobau-Chef Franzen.

Aus der Koalition werden unterdessen weitere Forderungen zum Mieterschutz laut. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker sagte: „Wichtig ist jetzt, dass der Senat Transparenz herstellt, zu welchem Stichtag die Regelungen für den Mieterschutz greifen.“ Er habe mit einer Reihe von Mietern zu tun, die nur wenige Tage vor der Verkündung des Senats eine Mieterhöhung oder Kündigung erhalten haben. „Ich erwarte, dass auch diese zurückgenommen werden“, so Schenker.

Die Frage zu den Regelungen für die laufenden Verfahren zu Kündigungen könne nur durch die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Justiz beantwortet werden, erklärte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Anfrage. Der Mietenstopp gelte mit Wirkung vom 1. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Senator Geisel habe die Vorstände und Geschäftsführungen der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften gebeten, mit Wirkung vom 1.

Ein deutliches Problem ist laut Geisel bei der Personalausstattung der Bezirke zu erwarten. Bei der geplanten Verdreifachung des Empfängerkreises von Wohngeld sei mit einer Vervierfachung oder Verfünffachung der Antragszahlen zu rechnen – weil auch eine Reihe von Anträgen gestellt werden, die nicht bewilligt werden. Die Bezirksämter müssten deshalb deutlich besser mit Personal ausgestattet werden.

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