Er gilt als Architekt der illegalen Cum-ex-Steuertricks, die dem Fiskus Milliardenschäden zufügten. Nun ist klar: Die erste Freiheitsstrafe zu acht Jahren gegen Hanno Berger bleibt bestehen.
. Nun ist die Strafe gegen die Schlüsselfigur des Cum-ex-Steuerbetrugs rechtskräftig. Eine Revision sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof mit. Der 72-jährige Jurist, der Banken und Investoren beriet und als treibende Kraft des als Straftat gewerteten Geschäftsmodells gilt, musste rund 14 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen.
Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit und ohne Dividendenansprüche in kurzer Zeit zwischen Finanzakteuren hin- und hergeschoben. Bei dem Verwirrspiel erstattete der Fiskus unwissentlich Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Hochphase der Deals, die den Fiskus und somit die Allgemeinheit einen zweistelligen Milliardenbetrag kosteten, war von 2006 bis 2011. Erst mit einer zum Januar 2012 greifenden Gesetzesänderung wurde den Deals ein Riegel vorgeschoben.
Graf bedauerte die Entscheidung des BGH. Sie stelle aber »keine Vorentscheidung für das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden dar«, schrieb er. Die Revision dagegen werde fortgeführt. Gerade das Urteil aus Wiesbaden beruhe auf einem Auslieferungsantrag, »dem eine unzutreffende rechtliche Beurteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt« zugrunde liege.
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