Gegen den Schlagersänger und Moderator Stefan Mross hat das Amtsgericht Leipzig im vergangenen Jahr nach einem Streit einen Strafbefehl erlassen.
Danach gab es keine Gerichtsverhandlung, weil der Sänger nicht Einspruch gegen die Entscheidung einlegte. Der Mann habe ihn zunächst beim Abendessen im Restaurant als „Schlagerfuzzi“ und „Playback-Künstler“ beleidigt und beschimpft, sagte Mross der Zeitung.
Als er dem Sänger dann zum Zimmer gefolgt sei und sich weiter über ihn lustig gemacht habe, habe Mross ihn am Hemdkragen gepackt. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ich so etwas mache, ist gleich null. Aber der Typ ging mir gehörig auf die Nerven“, sagte Mross. „Mit mir sind einfach die Pferde durchgegangen. Darauf bin ich nicht stolz.“
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