Straferlass für Südafrikas ehemaligen Präsidenten Zuma – DW – 11.08.2023

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Straferlass für Südafrikas ehemaligen Präsidenten Zuma – DW – 11.08.2023
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Im Juni 2021 war Zuma zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er hatte sich geweigert vor einem Ausschuss auszusagen, der Korruption und Vetternwirtschaft während seiner Amtszeit untersuchen sollte.

der Straferlass gewährt. Zuvor hatte sich der 81-Jährige am Freitagmorgen auf Anweisung der Justiz in der Haftanstalt Escourt in der östlichen Provinz KwaZulu-Natal gemeldet. Er durfte das Gefängnis jedoch kurz darauf im Rahmen eines sogenannten Erlassverfahrens wieder verlassen.

Der amtierende Präsident Cyril Ramaphosa hatte einen Straferlass für mehr als neuntausend Gefangene mit geringem Risiko genehmigt. Justizminister Ronald Lamola erklärte die Entscheidung mit der Überbelegung der Gefängnisse. Der Prozess über die möglichen Straferlasse habe bereits im April begonnen.

aus, bei denen mehr als 350 Menschen starben und Hunderte Geschäfte geplündert und in Brand gesetzt wurden. Erst als 25.000 Soldaten mobilisiert wurden, konnte die Lage stabilisiert werden.Bild: Rogan Ward/Reuters Zwei Monate nach Antritt der Haftstrafe durfte Zuma das Gefängnis jedoch aus gesundheitlichen Gründen unter Bewährungsauflagen wieder verlassen. Die Entscheidung war höchst umstritten. Erst im Juli hatte das Verfassungsgericht in Johannesburg ein Urteil des Obersten Berufungsgerichts gegen den 81-Jährigen bestätigt, das vergangenes Jahr eine vorzeitige Haftentlassung aus Gesundheitsgründen für unrechtmäßig erklärt hatte.

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