Immerzu wird das Strafgesetz bemüht, um kritikwürdiges Verhalten mit Skandalwirkung aufzuladen. Fair ist das selten – wohl auch nicht im Fall Faeser/Schönbohm
Von der Publikation der E-Mail aus dem Haus der Bundesinnenministerin Nancy Faeser lässt sich eines sicher sagen: Sie hat Faeser geschadet. Das wird auch das Motiv gewesen sein, dass sie jetzt plötzlich „auftauchen“ konnte.
Diese E-Mail zeichnet das Bild einer drängelnden Ministerin, die alle, wirklich alle Mittel ausgeschöpft sehen wollte, um den von ihr aus dem Amt des Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik entfernten Arne Schönbohm etwas am Zeug flicken zu können. Alle rechtmäßigen Mittel – wozu auch eine Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz gehört.Eine für Faeser überaus unangenehme Geschichte.
Wie man jedoch daraus die Anschuldigung konstruieren kann, die Ministerin habe den Verfassungsschutz - über den sie die Aufsicht führt – auf Schönbohm angesetzt, ihn gar „illegal“ ausgeforscht, erschließt sich nicht. Zudem wurde in Berichten häufiger der Umstand weggelassen, dass Schönbohm selbst um eine Disziplinarprüfung gebeten hatte, um die es in der E-Mail ging - und dieser die angebliche „Ausforschung“ damit veranlasst hätte.
Egal, Skandal. Strafanzeigen sind gestellt. Von Geheimnisverrat und Verfolgung Unschuldiger ist die Rede. Der Dynamik zuträglich ist ein rhetorischer Oppositionspolitiker-Kniff, der so funktioniert: „Wenn sich herausstellen sollte, dass Vorwurf X zutrifft, muss Y zurücktreten.“ Solch ein leichtfertig gesagter Satz verstärkt den von anderen in die Welt gesetzten Tatverdacht und erspart die eigene Einschätzung, ob es dafür überhaupt Anhaltspunkte gibt.
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