Die AfD Berlin veranstaltet am Wochenende einen fast heimlichen Parteitag. Nach taz-Infos geht es auch um Ordnungsmaßnahmen gegen von Storch.
Soll nach Wahlbetrugsvorwürfen für Schadensersatz aufkommen: Beatrix von Storch Foto: Christophe Gateau/dpa
Zur Begründung des jetzigen Antrags auf Ordnungsmaßnahmen heißt es mit Verweis auf ein Urteil des Bundesschiedsgerichts, „dass das Parteimitglied Beatrix von Storch in einem wesentlichen Umfang mit dafür verantwortlich war, dass die Delegiertenwahl vom 13. Juni 2021 nichtig war, sodass die zu dem Bundesparteitag nach Riesa angereisten Delegierten aus Berlin ihre Delegiertenrechte nicht wahrnehmen konnten.
Von Storch wollte auf taz-Anfrage keine Stellung zu den Anträgen beziehen. In der Vergangenheit hatte sie im Zusammenhang mit den Wahlbetrugsvorwürfen von einem „Rachefeldzug“ des Landesschiedsgerichts gesprochen.
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