Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe hat nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main zur Altersdiskriminierung durch den Deutschen Fußball-Bund Berufung eingelegt. Dies bestätigte der 49 Jahre alte Berliner am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit Verweis auf seine Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Zunächst hatte der „Kicker“ darüber berichtet.
Den Gang vor das Oberlandesgericht begründeten die Anwälte damit, dass Gräfe keinen Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen zugesprochen worden war. Das Landgericht hatte am 25.
Januar entschieden, dass die Altersgrenze von 47 Jahren für Spitzenschiedsrichter beim DFB nicht rechtmäßig ist. Der frühere Referee erhält eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro aufgrund von Altersdiskriminierung, aber keinen Schadenersatz aufgrund von entgangener Einnahmen.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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