Dürfen Anwohner mit eigenen Schildern an Autofahrer appellieren, das Tempo zu drosseln? In Freiburg wird dazu vor Gericht verhandelt. Die Verwechslungsgefahr spielt dabei eine wichtige Rolle.
Anwohner vom Bodensee und das zuständige Landratsamt haben ihren Streit um Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 nun auch vor Gericht ausgetragen. Es gehe um die Frage, ob Bürger mit eigenen Schildern Autofahrer bitten dürfen, langsamer zu fahren, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe , Jürgen Resch, in Freiburg am Rande der Verhandlung des örtlichen Verwaltungsgerichts. Viele Gemeinden würden das bejahen.
Christian Kronenbitter aus dem Bergdorf Öhningen-Schienen stellte zwei Schilder auf seinem Grundstück auf. „Die stehen da immer noch“, sagte der 66-Jährige am Rande der Verhandlung. Eine Strafe habe er bisher nicht bekommen. „Wir haben eine Durchgangsstraße mit einer Doppel-S-Kurve. Es gibt teilweise viel Verkehr, am Wochenende haben wir zahlreiche Motorradfahrer.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation DUH argumentiert, die auf der Bodenseehalbinsel Höri aufgestellten Schilder seien eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden. In den Kommunen gelte die übliche Begrenzung von 50 Stundenkilometern. Auf den rechteckigen Tafeln sind auf weißem Grund das Wort „Freiwillig“, ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen.
Die strittigen Schilder wurden laut Landratsamt vor allem in den Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen im Kreis Konstanz aufgestellt. Es sei mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung mit einem „Verwaltungsakt mit Zwangsgeld“ gedroht worden, falls die Tafeln auf den Grundstücken bleiben sollten. Greineck sagte vor Gericht, es habe sich um ein „Informationsschreiben“ an die Anwohner gehandelt.
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