Studenten können 200 Euro Energiepreispauschale beantragen

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Ab heute - Studenten können 200 Euro Energiepreispauschale beantragen

Für etwa dreieinhalb Millionen Studenten und Fachschüler soll das monatelange Warten auf die Energiepreispauschale nun bald ein Ende haben: Von diesem Mittwoch an könnten alle die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der Deutschen Presse-Agentur. Auf der von Bund und Ländern dafür eingerichteten Plattform „

“ können demnach alle Berechtigten nun ihren Antrag einreichen. „Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung werden durch das automatisierte Verfahren sehr zügig erfolgen“, sagte die FDP-Politikerin. Das Geld ist als eine Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht.Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden. Nach Angaben des Ministeriums sind mehr als 3,5 Millionen Euro an etwa 18.

Anspruch haben Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Technikerinnen und Betriebswirte. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Alle müssen sich, das bestätigte das Bundesbildungsministerium jüngst noch einmal, zunächst unter der Adresse id.bund.de ein Konto anlegen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, etwa mit Hilfe der Online-Funktion des Personalausweises, über das Elsterzertifikat, das man für die elektronischeLaut Bundesministerium müssen auch Bafög-Beziehende die Einmalzahlung beantragen, die generell nicht besteuert werden soll.

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