Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung der FPÖ Niederösterreich gegen das Urteil des Wiener Handelsgerichts abgewiesen und damit die Tagespresse freigesprochen. Die FPÖ kann nun nur noch eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof einlegen, was in diesem Fall jedoch aussichtslos ist.
Halleluja! Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung der FPÖ Niederösterreich abgewiesen und das Urteil des Wiener Handelsgerichts bestätigt. Für die Tagespresse bedeutet das: 5 gute Jahre! Die FPÖ kann nur noch eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof erheben. Diese ist aber in Fällen wie diesem zumeist aussichtslos.
Die Mannerschitten auf den Tischen haben wir längst gegen Oblaten getauscht und unseren Espresso brühen wir ausschließlich mit Weihwasser auf. Auch der Betriebsausflug ins Casino Mikulov wurde durch eine Wallfahrt nach Mariazell ersetzt. Für jede blasphemische Pointe peitschen wir uns sechs Stunden lang im Innenhof aus und starren dabei auf Kickls göttliches Antlitz, das uns vom Wahlplakat gütig entgegen lächelt.
Der Glaube in diesem Land ist wiederhergestellt. Der Glaube, dass Österreich eine Nation echter Katholiken ist, die zusammenhalten, auch wenn sie nicht immer die Kirchensteuer zahlen . Ein Land, das sich nicht missbrauchen lässt von einem Herbert, der heimlich zuhause bei Vollmond Runen auflegt und seinen satanistischen Thor anfleht, um dann im Wahlkampf den normalen Katholiken rauszuhängen.
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