Nach den tödlichen Schüssen auf einem Parkdeck in Bielefeld ist das Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten und der sechs Nebenkläger verworfen.
Der Verurteilte hatte im Dezember 2021 einen 31-Jährigen auf einem Parkdeck im Stadtteil Brackwede erschossen. In dem Prozess hatte der Deutsche mit türkischer Herkunft ein Geständnis abgelegt. Den Schüssen war ein Drogengeschäft vorausgegangen, das der 29-Jährige vermittelt hatte. Geliefert aber wurde nicht wie vereinbart, sondern „falsche Drogen“. Um das zu klären, kam es zu einem Treffen.
Er griff schnell zur Waffe und schoss aus seinem Fahrzeug heraus auf den 31-Jährigen, der hinter einem Auto Schutz suchte. Er konnte sich kurz verstecken, bekam dann aber noch zwei Kugeln in den Rücken und starb im Krankenhaus. Dann schoss sich der wegen Totschlags verurteilte den Weg frei, so die Überzeugung des Gerichts. Auch hier habe er damit rechnen müssen, dass die Schüsse tödlich sind.ging deshalb von einem bedingten Tötungsvorsatz aus.
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