Berlin (ots) - Wachstumschancengesetz bläht Bürokratie auf Heute hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz beschlossen. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Heute hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz beschlossen. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:
Auch greift die Bundesregierung unsere Forderung von letztem Jahr auf, dass Steuerpflichtige ihre Verluste bis zu drei Jahre zurücktragen können sollen. Diese Forderung in diesem Jahr umzusetzen, führt aber dazu, den Verlust in ein Coronajahr zurückzutragen, was betroffenen Unternehmen nicht hilft. Schließlich sollen Anzeigepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden. Die Erfahrungen mit der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeigen, dass in bisher knapp 27.000 Mitteilungen gerade mal 24 Steuerschlupflöcher identifiziert wurden. Daraus resultierte kein einziges Gesetzgebungsverfahren. Bei einem Auswertungserfolg von weniger als 1 Promille stellt sich die Frage, ob ein weiterer Papiertiger erforderlich ist.
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