Umschichtung von Corona-Mitteln in Klimatransformationsfonds ist verfassungswidrig

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Umschichtung von Corona-Mitteln in Klimatransformationsfonds ist verfassungswidrig
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Die Umschichtung von Corona-Mitteln in den Klimatransformationsfonds der Bundesregierung ist verfassungswidrig. Das ist nicht nur peinlich für die Bundesregierung, der Ampelkoalition fehlt nun auch viel Geld für ihre Vorhaben. ntv.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil aus Karlsruhe.

Die Umschichtung von Corona-Mittel n in den Klimatransformationsfonds der Bundesregierung ist verfassungswidrig. Das ist nicht nur peinlich für die Bundesregierung , der Ampelkoalition fehlt nun auch viel Geld für ihre Vorhaben. ntv.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil aus Karlsruhe .Es hat entschieden, dass die Schuldenbremse nicht einfach umgangen werden darf. Genau das hat die Ampelkoalition nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts aber getan.

Die alte Bundesregierung hatte noch unter Kanzlerin Angela Merkel während der Pandemie die Schuldenbremse ausgesetzt und sich im Bundestag die Erlaubnis geholt, zusätzlich zu bisherigen Corona-Krediten weitere 60 Milliarden Euro Schulden aufzunehmen. Dann war die Pandemie schneller vorbei als erwartet und das Geld wurde doch nicht für Corona-Hilfen benötigt. So weit so gut und so legitim.Trotzdem lagen die Kreditermächtigungen auf dem Tisch und damit die Frage: Was machen wir jetzt damit? Die Antwort der Ampel: Wir setzen das Geld für den Klimaschutz ein und kurbeln so wie Pandemie-lädierte Wirtschaft a

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