Berlin (bb) - Nach der umstrittenen Wahl zu ihrem Gemeindeparlament muss die Jüdische Gemeinde zu Berlin mit Konsequenzen des Zentralrats der Juden in
© David Inderlied/dpa/SymbolbildNach der umstrittenen Wahl zu ihrem Gemeindeparlament muss die Jüdische Gemeinde zu Berlin mit Konsequenzen des Zentralrats der Juden in Deutschland rechnen. Das Präsidium des Zentralrats erwarte dazu eine Empfehlung seines unabhängigen Gerichts und werde dann beraten, sagte ein Sprecher am Montag. Möglich wären eine Rüge, eine Geldstrafe oder sogar ein befristeter Ausschluss der Gemeinde aus dem Zentralrat.
den Stopp angeordnet hatte. Die frühere Gemeindevorsitzende Lala Süsskind hatte erfolgreich gegen die neue Wahlordnung geklagt, die sie von einer Kandidatur ausschloss. Der Gemeindevorsitzende Gideon Joffe erkannte das Urteil jedoch nicht an, weil das Gericht nicht zuständig sei. Er zog die Wahl durch, es folgten Protest und ein Boykottaufruf seiner Kritiker in der Gemeide. Gewählt wurden letztlich nur Joffe und seine Unterstützerinnen und Unterstützer.
Das Bündnis Tikkun vertritt die Auffassung: "Die Wahl wurde gerichtlich untersagt und ihre Durchführung ist illegal. Die Wahl ist rechts- und verfassungswidrig. Sie ist nichtig. Die abgegebenen Stimmen sind unwirksam." Auch sei die Wahlbeteiligung mit nur etwa 20 Prozent sehr gering gewesen. Tikkun sammelt nun nach eigenen Angaben Unterschriften für die geplante Anfechtung. Denkbar sei diese wieder vor dem Gericht beim Zentralrat, erklärte das Bündnis auf Anfrage. Es gebe viele rechtliche Möglichkeiten, gegen die Wahl vorzugehen, und diese würden umfassend ausgeschöpft. "Des Weiteren haben wir - auch in Vorbereitung der rechtmäßigen Wahl, die voraussichtlich am 05.12.
Die Gemeinde plant die konstituierende Sitzung der am Sonntag gewählten Repräsentantenversammlung für Ende September. Dabei könnte
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