Budapest begründet Maßnahme mit Überbelegung der Gefängnisse
Ungarn hat in den vergangenen vier Monaten offiziellen Angaben zufolge 1.468 wegen Menschenhandels verurteilte Strafgefangene freigelassen. Die"Inhaftierten ausländischer Nationalität" seien aus der Haft entlassen worden, erklärte die nationale Strafvollzugsbehörde am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Die EU-Kommission leitete daraufhin Mitte Juli ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Der EU-Kommission zufolge sieht das Dekret jedoch keinerlei Kontrolle durch Ungarn vor, ob die Freigelassenen nach dem Verlassen des Landes tatsächlich ihre Strafe in ihren Heimatländern absitzen.
Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban hatte beschlossen, einen Teil der insgesamt 2.600 in Ungarn wegen Menschenhandels Verhafteten freizulassen, ein Großteil von ihnen stammt aus Nachbarstaaten wie Rumänien, Serbien und der Ukraine.
Beobachter sehen in der Freilassung eine ungarische Vergeltungsmaßnahme gegen Brüssel aufgrund des anhaltenden Streits um die europäische Migrationspolitik. Der stellvertretende ungarische Innenminister Bence Rétvári hatte erklärt, sein Land habe die Entscheidung"treffen müssen", weil sich die EU nicht an den Kosten für die Inhaftierung von Menschenhändlern oder den Bau neuer Gefängnisse beteilige.
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