Urteil: Beschlagnahmung von Neonazi-Immobilie in Franken rechtswidrig

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Der Freistaat Bayern hat laut Bundesverwaltungsgericht die Immobilie eines Neonazi-Treffs in Oberfranken zu Unrecht beschlagnahmt. Bayern

Das Grundstück samt Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude gehörte der Mutter eines der führenden Köpfe des Vereins. Die Frau klagte gegen die Enteignung. Sie machte vor Gericht geltend, von den politischen Aktivitäten ihres Sohnes nichts gewusst zu haben.

Der VGH hatte der Mutter abgenommen, dass sie von dem Treiben ihres Sohnes im „Freien Netz Süd“ nichts Konkretes gewusst habe. Sie gab ihrem Anwalt zufolge an, politisch wenig interessiert zu sein und ohnehin großteils in Italien zu leben. An diese Feststellungen der Vorinstanz sah sich das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz gebunden.

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