Urteil: Bundesverfassungsgericht schwächt Geheimniskrämerei der Bundesregierung

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Nicht alles, was Geheimdienste tun, ist geheim. BMI beantwortete Abgeordnetem keine Fragen. Zu Unrecht, sagt das BVerfG. Die „Mosaiktheorie“ des BMI verwarf das Gericht

ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung folge.

Bereits im vergangenen März war es zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gekommen. Damals hätte das BMI den Streit ausräumen können. Denn die FDP war inzwischen Regierungspartei und anstelle von Horst Seehofer amtiert Nancy Faeser als Innenministerin. Als Begründung führte das BMI die „Mosaiktheorie“ an. Demzufolge könnten ausländische Geheimdienste auch kleine Informationen dazu nutzen, um daraus ein Gesamtbild zu erstellen – wie bei einem Mosaik. Daher wolle die Regierung künftig ausschließlich Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums Auskünfte geben.Urteil nimmt Bundesregierung in die Pflicht

Die Vize-Präsidentin des Gerichts, Doris König, betonte bei der Urteilsverkündung, dass das Staatswohl „nicht allein der Regierung, sondern Bundestag und Bundesregierung gemeinsam anvertraut“ sei. Grundsätzlich müsse ein Ausgleich hergestellt werden: zwischen dem staatlichen Geheimhaltungsbedürfnis einerseits und dem parlamentarischen Auskunftsanspruch andererseits.

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