Fingerabdrücke aus einer erkennungsdienstlichen Behandlung können dazu verwendet werden, ein Smartphone zu entsperren. hardware gaming
Fingerabdrücke aus einer erkennungsdienstlichen Behandlung können dazu verwendet werden, ein Smartphone zu entsperren, wenn dies dem Beamten gelingt. Das hat das Landgericht Ravensburg in zweiter Instanz entschieden.
Die Polizei kann mit Fingerabdrücken aus einer erkennungsdienstlichen Behandlung das Handy entsperren. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden . Der Betroffene steht im Rahmen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht und hatte sich gegenüber der Polizei geweigert, sein Handy zu entsperren. Die Beamten werteten das Gerät dann erfolgreich aus, indem sie den Fingerabdruckscanner überlisteten.
"Die Abnahme und Verwendung von Fingerabdrücken für das Entsperren des Mobiltelefons ist für Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens notwendig und mithin verhältnismäßig. Insbesondere bleibt das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafrechtspflege zurück."
Die Entscheidung in zweiter Instanz sorgt für entsprechendes Aufsehen. Fahnder können demnach Geräte entsperren, wenn sie die biometrischen Funktionen wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung überlisten können. Der Anwalt des Klägers gibt zudem zu bedenken, dass eine Aufforderung zum Entsperren des Gerätes vor Gericht mit Gesichtserkennung ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sein kann, wenn man Grimassen zieht.
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