Das Urteil gegen den sogenannten Axtmörder von Kalletal ist rechtskräftig. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Detmold hat der Bundesgerichtshof die eingelegte Revision des Angeklagten am 15.
Das Urteil gegen den sogenannten Axtmörder von Kalletal ist rechtskräftig. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Detmold hat der Bundesgerichtshof die eingelegte Revision des Angeklagten am 15. August als unbegründet verworfen.
Das Landgericht Detmold hatte den 37-Jährigen Mitte Februar 2023 wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Weil das Landgericht einen Hang zu vergleichbaren Taten sieht, ordnete es Sicherungsverwahrung an. So käme der Aserbaidschaner auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft nicht frei. Er hatte bereits vor zehn Jahren einen Menschen mit einer Axt getötet. Der Mann hatte im Juni 2022 in Kalletal in Nordrhein-Westfalen aus Eifersucht einen schlafenden 39-Jährigen aus Rinteln in Niedersachsen mit einem Axthieb getötet und anschließend seine Ex-Freundin mehrfach vergewaltigt.
Auf die Tat folgte eine wochenlange Flucht des Angeklagten in Richtung Polen. Kurz vor der Grenze fassten ihn Spezialkräfte der Polizei.
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