Urteil gegen Reichsbürgerin: AfD-Richterin des Dienstes enthoben

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Die mutmaßlich an Putschplänen beteiligte Richterin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst kein Recht mehr sprechen. Die Enthebung aus dem Amt ist wahrscheinlich. Von retep_kire

BERLIN taz | Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürger-Szene inhaftierte Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Das Berliner Richterdienstgericht hat die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete am Donnerstag in einem Eilverfahren vorläufig ihres Dienstes enthoben und ist damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz gefolgt.

Im Schattenkabinett der Reichsbürger war sie als zukünftige Justizministerin vorgesehen. Als ehemalige Abgeordnete, die weiterhin eine Zugangsberechtigung zum Bundestag besaß, soll sie ihre Komplizen mit Insiderkenntnissen über den Bundestag versorgt haben, glauben Ermittler. Entfernung aus dem Richteramt wahrscheinlich Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sei es nach derzeitigem Ermittlungsstand „überwiegend wahrscheinlich, dass das gegen die Richterin eingeleitete Disziplinarverfahren zur disziplinarischen Höchstmaßnahme einer Entfernung aus dem Richterverhältnis führen werde“.

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