Urteil im Pflege-Skandal-Prozess gefallen: Haftstrafe für 52-Jährigen
Der Angeklagte muss für eine längere Zeit hinter Gitter, kommt aber erst einmal frei. © Bernd Thissen, dpa
Im Prozess um den Bönener Pflege-Skandal hat das Landgericht Dortmund das Urteil gesprochen. Der 52-jährige Ex-Geschäftsführer wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, kommt aber erst einmal aus der Untersuchungshaft frei. Bönen/Dortmund - Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Krankenkassen bei der Abrechnung von Pflegeleistungen betrogen hat. Das Strafmaß beträgt drei Jahre und zehn Monate Haft. Es liegt damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten fünf Jahren Freiheitsentzug und über den drei Jahren, die die Verteidigung als angemessen ansah.
Der Schuldspruch kam nicht überraschend, nachdem sich der 52-Jährige in Teilen geständig gezeigt hatte. Der Mann saß seit dem 3. Juli 2022 in U-Haft. Er ist zunächst unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen worden und muss seine Haftstrafe antreten, sollte das Urteil rechtskräftig werden.In dem Wirtschaftsprozess vor der 55. Großen Strafkammer am Landgericht Dortmund wird dem Angeklagten vorgeworfen.
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