Bundesverwaltungsgericht: Öffentlich-rechtliche Sender müssen dafür sorgen, dass die Kommentare unter ihren Facebook-Beiträgen auf ihre Sendungen bezogen sind, berichtet W_Janisch
Wer im Internet unterwegs ist, der weiß es längst: Kommunikationsplattformen müssen moderiert und reguliert werden, sonst laufen sie aus dem Ruder. Nach welchen Regeln dies geschehen darf, dazu hat der Bundesgerichtshof vergangenes Jahr einen ersten Pflock eingeschlagen. Plattformen wie Facebook dürfen eigene"Hausregeln" etwa für die Löschung von"Hassrede" aufstellen, die strenger sind als die weit gesteckten Grenzen der Meinungsfreiheit.
Geklagt hatte ein Nutzer der Facebookseite des Mitteldeutschen Rundfunks . Er hatte sich vor vier Jahren ein regelrechtes Scharmützel mit dem MDR geliefert, weil einige seiner Kommentare gelöscht worden waren - darunter auch seine zunehmend genervten Proteste gegen die vorangegangenen Löschungen.
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