München - Wie sieht der Traummann oder die Traumfrau aus? Eine schwierige Frage, die aber bei einer Partnervermittlung zum Streitpunkt wurde.
München - Wie sieht der Traummann oder die Traumfrau aus? Eine schwierige Frage, die aber bei einer Partnervermittlung zum Streitpunkt wurde. 31 Männer schlug die Agentur einer Kundin vor, und keiner war ihr recht. Maximal 50 Jahre, groß, schlank, sehr sportlich und aus dem Raum München - so sollte der Partner sein. Auch die Optik war ihr sehr wichtig. Doch weil die Kandidaten nach Meinung der Dame nicht adäquat waren, zog sie vor Gericht, wo sie aber unterlag.
Die Vermittlungsvorschläge der Agentur seien insgesamt nicht in einem solchen Maße ungeeignet, dass sie bei wertender Betrachtung einer Nichtleistung gleichzusetzen seien, befand das Zivilgericht. Die Partnervorschläge seien "zumindest nicht völlig unbrauchbar" gewesen. 7400 Euro hatte die Frau für die Vermittlung gezahlt - was sie dafür an Männern vorgeschlagen bekam, rechtfertigte ihrer Ansicht nach diese Summe aber nicht. Zumal ihr die Agentur angeblich zugesichert habe, sie sei ihrem Aussehen, ihrem Bildungsgrad und Beruf sowie ihrer Umgebung nach leicht zeitnah zu vermitteln.
Die 29. Zivilkammer sah das anders. Ein grobes Missverhältnis zwischen der geforderten Bezahlung und den von der Agentur erbrachten Partnervorschlägen sei nicht zu erkennen. Zudem schulde das Unternehmen der Klägerin keine erfolgreiche Vermittlung.
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