Während KI-Technik an immer mehr Stellen eingesetzt wird, bestätigt ein US-Gericht erneut, dass damit erstellte Kunst keinen Urheberrechtsschutz genießt.
Ein von einer KI-Technik generiertes Kunstwerk fällt in den USA nicht unter die Copyright-Regeln und kann nicht urheberrechtlich geschützt werden. Das hat eine Bundesbezirksrichterin bestätigt und dem Informatiker Stephen Thaler damit eine weitere juristische Niederlage beschert.
Für Thaler ist die Entscheidung eine weitere juristische Niederlage. Seit Jahren versucht er nicht nur, das KI-Kunstwerk urheberrechtlich schützen zu lassen. Beim Versuch, in den USA Patente für Erfindungen seiner KI zu erhalten,
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