Ende August 2022 ertrank der kleine Leon (6) in einem Fluss. Sein Vater muss weiter in U-Haft bleiben, bestreitet aber seinen Sohn getötet zu haben.
Ende August 2022 ist der sechsjährige Leon in der Kitzbüheler Ache ertrunken. Der Vater des Buben gab an, während eines Spaziergangs von einem Unbekannten überfallen und bewusstlos geschlagen worden zu sein. Das beeinträchtigte Kind sei daraufhin aus dem Kinderwagen geklettert und in den Fluss gestürzt.Die Ermittler glaubten den Schilderungen des 38-jährigen Deutschen – vorerst.
Der Vater bestreitet weiterhin alle Vorwürfe. Sein Rechtsanwalt, Hubert Stanglechner, hatte im Sommer Beschwerde beim OGH aufgrund des Haftgrundes eingelegt. Doch der OGH wies die Beschwerde ab. Und führte in der Begründung an, dass der Verdächtige einen Monat vor der Tat zum Thema"ohnmächtig" googelte.Unterdessen hat der 38-jährige Vater nun einen neuen Strafverteidiger.
Er will das Beweisverfahren noch einmal genau analysieren."Hier wurde unserer Ansicht nach der Tatverdacht seitens der Ermittlungsbehörden voreilig getroffen. Das Verfahren wurde nicht ergebnisoffen – auch in andere Richtungen – geführt. Im Gegensatz dazu flossen rein persönliche Überzeugungen in das Beweisverfahren ein", sagte Heiss gegenüber der Tageszeitung.
Leon litt am seltenen Syngap-Syndrom. Dabei handelt es sich um einen seltenen Gendefekt. Dieser verlangsamt die motorische und geistige Entwicklung erheblich. Auswirkungen der Erkrankung zeigen sich auch in lebenslangen Koordinations- und Entwicklungsstörungen.
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