Das 2001 eingeführte Minderungsrecht bei schlechten Downloadraten ist ein zahnloser Tiger – besser wäre Geld zurück, sagt die Verbraucherzentrale.
Knapp zwei Jahre nach der Einführung eines sogenannten Minderungsrechts, auf dessen Basis Internetkunden bei schlechtem Festnetz weniger Geld zahlen müssen, werten Verbraucherschützer die Regelung als zahnlosen Tiger. Durch die damalige Gesetzesänderung seien Verbraucher nicht besser geschützt und die theoretisch hinzugewonnenen Kundenschutzrechte seien praktisch nur schwer umsetzbar, heißt es in einem Schreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes .
Diese Unklarheit ärgert die Verbraucherschützer. "Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering, gewähren unter Umständen gar keine Minderung oder Sonderkündigung", heißt es in dem Schreiben des vzbv. Die Liste der Hürden und der Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sei lang. In einer Gesetzesreform sollte es erhebliche Nachbesserungen geben, fordert der Verband.
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