Der Discounter hatte eine kleine Solaranlage für den Hausgebrauch beworben und eine Spitzenleistung von 600 Watt angegeben. Das halten Verbraucherschützer für stark überzogen.
wurde demnach im Onlineshop von Aldi angeboten. Beworben wurde sie der Verbraucherzentrale zufolge als Balkonkraftwerk mit einer „Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“. Tatsächlich sei das aber lediglich die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters. Mit denAn dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert.
Damit habe Aldi mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkonkraftwerk nicht erreichen könne und Verbraucher durch unwahre Tatsachenbehauptungen in die Irre führe. Die Verbraucherinnen und Verbraucher seien aber „auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen“.
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