Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, als Negativbeispiel für den jahrzehntelangen Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauch|stätern. Strittig in dem Fall ist bis heute die (Un)kenntnis von BenediktXVI, damals noch Erzbischof in München.
Fall H. steht beispielhaft für Umgang mit Missbrauchstätern
Erzbischof bei dem Wechsel von H. nach München war damals Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI. Er nahm an einer Sitzung teil, in der über diese Frage beraten wurde. Dass er von der Vorgeschichte des damaligen Priesters wusste, bestritt Benedikt XVI. bis zuletzt; ebenso, dass er davon Kenntnis hatte, dass H. erneut in der Seelsorge eingesetzt wurde.1986 verurteilte ihn das Amtsgericht Ebersberg wegen sexuellen Missbrauchs von minderjährigen Buben. Doch Peter H.
zivilrechtlich eine Feststellungsklage eingereicht und fordert Schadensersatz. Die Zivilklage richtete sich gegen den ehemaligen Priester, das Erzbistum München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, aber auch gegen den mittlerweile verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. beziehungsweise gegen dessen Rechtsnachfolger.Erzbistum München und Freising
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