In Nordrhein-Westfalen und Hessen verwendet die Polizei Künstliche Intelligenz, die großflächig Daten auswertet, um Straftaten vorzubeugen. Auch Bayern plant, sie zu benutzen. Ist der Einsatz erlaubt?
Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag sein Urteil zur automatisierten Datenanalyse durch die Polizei verkünden. Im Kern geht es um ein spezielles Computerprogramm, das der Polizei helfen soll, geplante Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Um das zu ermöglichen, arbeitet die Software mit großen Datenmengen.
Die Polizei in Hessen arbeitet bereits mit einer solchen Software, auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen setzt sie ein. In Hamburg gibt es ein Landesgesetz, das den Einsatz der Software erlaubt. AuchDiese relativ neue Form der automatisierten Datenauswertung aber hat Bürgerrechtler und Datenschützer alarmiert. Sie sehen die Gefahr, dass der Datenschutz auf der Strecke bleibt.
Geklagt hatten unter anderem Journalistinnen und eine Strafverteidigerin, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt werden. Sie befürchten, dass auch sie aufgrund ihrer Arbeit ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Dies halten sie für verfassungswidrig."Als Rechtsanwältin steht man beispielsweise mit vielen Mandaten in Kontakt, die im Visier der Polizei sind", erklärt Lincoln.
Nun wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Polizei das Computerprogramm weiterhin einsetzen darf. Dass die Richterinnen und Richter den Einsatz komplett verbieten werden, dürfte nach dem unwahrscheinlich sein. Höchstwahrscheinlich werden sie aber gesetzliche Änderungen und Ergänzungen einfordern, damit der Grundrechtsschutz gewährleistet bleibt."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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