+++ Eilmeldung +++: Verfassungsgericht urteilt: Deutschland darf sich am Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen
darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück.
Die Beschwerdeführer seien in ihrem Recht auf demokratische Selbstbestimmung nicht verletzt, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Weder seien offensichtlich die Kompetenzen der Europäischen Union überschritten noch sei die haushaltspolitische Verantwortung des Bundestags beeinträchtigt.
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