Verfassungsgerichtshof: 'Radentscheid Bayern' ist nicht zulässig

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Das von mehr als 100.000 Menschen unterstützte Rad-Volksbegehren im Freistaat ist rechtlich nicht zulässig. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München.

Das geplante Volksbegehren für ein neues Radgesetz ist vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit seien nicht gegeben, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Vormittag in München. Das Gericht begründete dies insbesondere damit, dass einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden.

Vor gut zwei Wochen hatten CSU und Freie Wähler proaktiv einen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt. Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1.500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf aber nicht weit genug.

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