Bis 1. März war in Wien das Tragen einer FFP2-Maske in Öffis Pflicht. Nun ist eine Diskussion entbrannt: Verstoßen jene, die sich eigenverantwortlich schützen wollen, jetzt etwa gegen das Vermummungsgesetz?
Wer im öffentlichen Raum sein Gesicht bedeckt, begeht unter Umständen eine Verwaltungsübertretung und könnte - sogar empfindlich - abgestraft werden. Bis zu 150 Euro drohen. Denn das 2017 in Kraft getretene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz legt fest: Das Verhüllen oder Verbergen der Gesichtszüge im öffentlichen Bereich ist verboten oder strafbar, wenn es dadurch unmöglich wird, die jeweilige Person zu erkennen. Nachdem mit 1.
Auch wenn der Gedanke nachvollziehbar ist: Das Tragen einer medizinisch nötigen Maske war schon vor der Pandemie ausgenommen, alle Gründe abseits der in den Ausnahmen geregelten wurden auch währenddessen geahndet. Denn außer Kraft war das Gesetz nie. Statistisch seien Anzeigen wegen Verstößen gegen das Vermummungsverbot aber ohnedies kaum relevant, heißt es aus dem Innenministerium zu den OÖNachrichten.
Nötig sei dies unter anderem auch im Hinblick auf die polizeiliche Vorgehensweise bei Demonstrationen, heißt es aus dem Innenministerium. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht, bei einer Teilnahme seine Gesundheit eigenverantwortlich mit einer medizinischen Maske zu schützen, müsse gewahrt bleiben. Polizistinnen und Polizisten bräuchten ebenso wie die Bevölkerung Handlungssicherheit.
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