Bei der Versteigerung von Handynetz-Frequenzen bittet der Staat die die Telekommunikationsbranche immer mal wieder kräftig zur Kasse. Ende 2025 laufen die nächsten Nutzungsrechte aus – darf sich der Bund bald über den nächsten Geldsegen freuen? Daraus wird wohl nichts.
TelekommunikationskonzernDer Vorschlag der Bundesnetzagentur durchläuft nun ein Konsultationsverfahren, in dem sich Marktteilnehmer zu Wort melden können. Entschieden werden soll Anfang 2024.Im Gegenzug für die Verlängerung sollen sich Telekom, Vodafone und Telefónica dazu verpflichten, ihr Netz in dünn besiedelten Gebieten und an Verkehrswegen zu verbessern.
Die drei Unternehmen hatten sich für eine Verlängerung der Nutzungsrechte starkgemacht. 1&1 sah dies hingegen kritisch. Die etablierten Betreiber argumentieren schon seit langem, dass Frequenzauktionen nicht sinnvoll seien. Schließlich könnten die Firmen das Geld, das sie bei der Auktion auf den Tisch legen müssen, nicht in ein besseres Netz stecken. Nun dürften sich ihre Sorgenfalten etwas glätten.
Es wäre nicht das erste Mal, dass Nutzungsrechte für Netzfrequenzen verlängert werden. 2005 hatte es dies schon einmal gegeben. 2000, 2010, 2015 und 2019 gab es hingegen Versteigerungen unterschiedlicher Frequenzbereiche. In einem anderen strittigen Punkt beim Mobilfunk bleibt die Netzagentur vage: Sie lässt die Frage offen, ob es eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung geben wird. Hierbei würde die Position kleiner Konkurrenten der großen Netzbetreiber gestärkt.
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