Schwerin (mv) - Nach der Verurteilung eines 50-Jährigen zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an seinem kleinen Sohn vor zehn Jahren hat die
Nach der Verurteilung eines 50-Jährigen zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an seinem kleinen Sohn vor zehn Jahren hat die Verteidigung am Montag noch im Gerichtssaal in Schwerin Revision angekündigt. Es seien nach dem Prozess zu viele Fragen offen, um zu einer Verurteilung zu gelangen, sagte einer der beiden Rechtsanwälte der Deutschen Presse-Agentur.
Nach der Verurteilung eines 50-Jährigen zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an seinem kleinen Sohn vor zehn Jahren hat die Verteidigung am Montag noch im Gerichtssaal in Revision angekündigt. Es seien nach dem Prozess zu viele Fragen offen, um zu einer Verurteilung zu gelangen, sagte einer der beiden Rechtsanwälte der Deutschen Presse-Agentur.sah es nach einem Indizienprozess als erwiesen an, dass der Angeklagte den Zweijährigen im Januar 2013 erstickte, weil er anstrengend und quengelig war und Auswanderungsplänen der Familie nach Spanien im Wege stand. Der Angeklagte hatte während des Gerichtsverfahrens zum Tatvorwurf geschwiegen.
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