Die volle Karenz kann künftig nur noch genutzt werden, wenn sich beide Elternteile beteiligen. Das sieht ein Beschluss des Nationalrats vor, der Mittwochabend von Koalition und NEOS getroffen wurde. Mütter oder Väter müssen demnach jeweils mindestens zwei Monate die Karenz wahrnehmen, sonst verfallen zwei der 24 Monate. Geändert wurden auch die Regeln zur Freistellung pflegender Angehöriger.
ie volle Karenz kann künftig nur noch genutzt werden, wenn sich beide Elternteile beteiligen. Das sieht ein Beschluss des Nationalrats vor, der Mittwochabend von Koalition und NEOS getroffen wurde. Mütter oder Väter müssen demnach jeweils mindestens zwei Monate die Karenz wahrnehmen, sonst verfallen zwei der 24 Monate. Geändert wurden auch die Regeln zur Freistellung pflegender Angehöriger.
Dass es mit der Änderung zu einer höheren Väterbeteiligung kommen wird, kann sich Ecker nicht vorstellen. Graf geht hingegen davon aus, umso mehr als auch der Familienzeitbonus, den Väter lukrieren, die gleich nach der Geburt bei der Kinderbetreuung einsteigen, verdoppelt wird. Auch unterstrich sie, dass Alleinerziehenden die zwei Monate nicht gestrichen würden.
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