Vor Gericht: Wenn Schlafen eine Straftat ist

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„Tathandlungen“ des Schlafens: Obdachlose, die auf dem Boden dösen, sind aus Sicht der Bahn Straftäter. Sie kommen vor Gericht wegen Hausfriedensbruchs. Neue Kolumne VorGericht von RonenSteinke

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Und weiter:"Im Alter von 12 Jahren kam der Angeklagte in ein Erziehungshilfeheim für schwererziehbare Jugendliche. Damals wurde bei ihm ADHS diagnostiziert, und er wurde mit Ritalin behandelt." Es kam dann zum Streit mit den Erziehern, so liest man weiter in dem Urteil, das Kind flog raus, floh in den Alkohol."Schon früh hatte der Angeklagte das Gefühl, dass man ihn abgeschrieben habe, und in der Folge war ihm schlicht alles egal.

Völlig monoton, schließlich, listet das Urteil noch auf, wie oft man diesen kranken, kaputten Menschen, in der Ecke liegend, nun nachts im Hamburger Hauptbahnhof aufgefunden hat, aus Sicht der Deutschen Bahn: ein Hausfriedensbruch. Hier die Pendler, die durch den Shopping-Bahnhof eilen, dort der stumm Schlafende. Fast könnte man meinen, von ihm würde eine Form von wortloser Frechheit ausgehen gegen die Menschen, die an ihm vorbei zur Arbeit eilen.

84"Tathandlungen" das Schlafens im Bahnhof stellt das Urteil fest. Angemessen, so schreibt es die Richterin, sei eine Geldstrafe von 540 Euro angesichts von verminderter Schuldfähigkeit. Bezahlbar in Raten.An dieser Stelle schreiben Verena Mayer und Ronen Steinke im wöchentlichen Wechsel über ihre Erlebnisse an deutschen Gerichten.

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