Die Verordnung für die seit Juli 2022 in weiten Teilen der Bregenzer Innenstadt geltende Fußgängerzone wird jetzt auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigen.
Die Verordnung für die seit Juli 2022 in weiten Teilen der Bregenzer Innenstadt geltende Fußgängerzone wird jetzt auch den Verfassungsgerichtshof beschäftigen. Denn die von der Fußgängerzone in ihrer Geschäftstätigkeit massiv eingeschränkte Fahrschule Frener hat über ihren Anwalt Markus Hagen von der Feldkircher Kanzlei Blum, Hagen & Partner am Montag eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Der Auslöser dieser juristischen Eskalation sei der Umstand, dass es mit der Stadt Bregenz nicht möglich gewesen sei, eine Ausnahmegenehmigung oder eine anderwärtige zufriedenstellende Lösung für die alteingesessene Fahrschule zu finden, sagt Hagen. Wie berichtet kann die Fahrschule aufgrund der Fußgängerzone mit ihren Fahrschulautos nicht mehr vor das unmittelbar neben dem Rathaus befindliche Betriebsgebäude fahren, das dort seit Jahrzehnten steht.
Die VfGH-Beschwerde basiere auf drei zentralen Argumenten. So sei erstens davon auszugehen, dass die Stadt Bregenz die umfangreichen und notwendigen Erhebungen, welche die Straßenverkehrsordnung in einem strengen Verfahren für die Verordnung einer Fußgängerzone vorschreibe, nicht gemacht habe, sagt Hagen.
In so einem Ermittlungsverfahren komme das dritte Argument zum Tragen:"Es geht immer um eine Interessenabwägung und die Verhältnismäßigkeit. Denn immerhin handelt es sich bei einer Fußgängerzone um einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der dortigen Haus- und Grundbesitzer, Mieter und Gewerbetreibenden", sagt Hagen. Sie können nicht mehr zu ihren Häusern, Wohnungen und Betriebsstätten zufahren, wann immer sie es möchten.
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