Ist das Internet dauerhaft langsamer als der Vertrag verspricht, ist das zwar ärgerlich. Doch es darf dann weniger gezahlt werden. Nur: Wie viel weniger? Ein neues Tool soll bei der Berechnung helfen.
Die Seite will nicht laden, der Stream ruckelt und die Nerven langsam auch: Wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als im Vertrag festgelegt, könnendie Zahlungen dafür kürzen. Ein Online-Rechner der Verbraucherzentrale NRW verrät, wie hoch die Preisminderung ausfallen kann.
Um Minderungsansprüche beim Anbieter geltend zu machen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst die tatsächliche Geschwindigkeit der Datenübertragung messen – und zwar mit dem offiziellen Tool der Bundesnetzagentur. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Hierbei werden insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchgeführt. Nach dem Abschluss der Messreihe liefert das Tool der Bundesnetzagentur detaillierte Daten – und bewertet anhand des jeweils eigenen Tarifs, ob es sich um eine vertragskonforme Leistung handelt.
Das Programm errechnet daraus einen Minderungsbetrag, den die Verbraucherschützer für angemessen halten. Dieser kann dem Internetanbieter per Anschreiben mitgeteilt werden – und entweder eine Minderung des monatlichen Betrags gefordert oder aber eine Frist gesetzt werden, bis zu der das Internet so schnell sein muss, wie im Vertrag vorgesehen.an der Leitung.
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