GBA-Vorsitzender Professor Josef Hecken spricht im 'ÄrzteTag'-Podcast über den nun getroffenen Beschluss zur Cannabis-Verordnung, die Gründe für die Entscheidung und erörtert, was Ärztinnen und Ärzte nun beachten müssen.
© Hirn: grandeduc / stock.adobe.com | Hecken: Marco UrbanVerordnung von Cannabis im Vergleich zum Gesetzestext nicht verschärft
. Der wichtigste Punkt: Hausärzte dürfen entgegen der ursprünglichen Beschlussvorlage doch Cannabis weiterhin verordnen. Direkt im Anschluss an die Sitzung des G-BA hat dessen unparteiischer Vorsitzender Professor Josef Hecken im „ÄrzteTag“-Podcast die Beweggründe des Gremiums für die Entscheidung erläutert. Auch führte er aus, was die Entscheidung für die Qualifikationsanforderungen der verordnenden Ärzte und für den Bürokratieaufwand beim Erstantrag bedeutet.
zur Verordnung von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angestoßen hatte – mit dem Ziel die gesetzlich geforderte Konkretisierung der Gesetzesvorlage vorzubereiten. Selten habe er es erlebt, dass die zweieinhalb Stunden Anhörung so viele neue Erkenntnisse über die Versorgung gebracht hätten, so Hecken. Zuvor hatte es aus Ärzteverbänden
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