Badegäste am Klopeinersee in Kärnten riefen sofort die Polizei. Deutscher wurde umgehend angezeigt.
hat gegen den 32-Jährigen und seinen Bad-Ausflug mittlerweile Anklage eingebracht. Auch wegen seiner"Blut-und-Ehre-Tätowierungen".Was durchaus bemerkenswert ist. Denn wer verfassungswidrige Tätowierungen mit Motiven aus der Zeit des Nationalsozialismus trägt, macht sich in Österreich unmittelbar strafbar, wenn diese im öffentlichen Raum zur Schau gestellt werden.
Darunter fallen etliche NS-Symbole, nicht aber der"Blood and Honour" bzw. Blut und Ehe-Schriftzüge - dem einstigen Spruch der Hitlerjugend. Dessen Zurschaustellung ist zwar in Deutschland, nicht aber in Österreich strafbar. "Wir haben keinen Katalog, was strafbar ist und was nicht. Jede Form von Tätowierungen, die das Regime glorifizierend darstellt, ist aus meiner Sicht strafbar. Dazu zählt auch der Blut-und-Ehre-Spruch. Wenn dem nicht so ist, soll es der oberste Gerichtshof entscheiden", erklärte der erste Staatsanwalt,
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