Wien: Tragen von Corona-Masken in Bus und Bahn eigentlich wieder verboten

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In Österreichs Hauptstadt galt im Nahverkehr zuletzt noch eine Maskenpflicht. Seit dem 1. März könnten nun Fahrgäste mit Mundschutz in Konflikt mit der Polizei geraten – Hintergrund ist ein Gesetz.

-Regierung verabschiedet. Es sieht eine Geldstrafe von 150 Euro vor, wenn man »an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind«.

Das Gesetz sollte vor allem verhindern, dass sich muslimische Frauen verschleiern, es verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger dazu, das Gesicht vom Haaransatz bis zum Kinn freizuhalten. Ausnahmen gab es laut »Falter« unter anderem für die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen und gesundheitliche Gründe. In letzterem Fall verlangte die Polizei vor der Pandemie jedoch ein Attest.

So kam es etwa im Oktober 2017 zu einem Polizeieinsatz gegen Österreichs Parlamentsmaskottchen Hase Lesco. Bei Filmaufnahme zum Tag des offenen Parlaments war damals eine Polizeistreife aufmerksam geworden. Die Polizisten unterbrachen den Dreh, der Darsteller hinter dem Parlamentshasen musste sein wahres Gesicht zeigen. Auch Bahn fahrende Clowns und Musiker, die in der Fußgängerzone mit Tiermasken auftraten, gerieten ins Visier von Beamten.

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