Wiener Polizei hätte „Klimacamp“ nicht verbieten dürfen

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Dass die Anmeldung eines Klimacamps in Wien zurückgewiesen wurde, war rechtswidrig, urteilte der Verfassungsgerichtshof. Eine Aktivistin wurde in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beschnitten.

Wo und in welcher Form Klimaaktivisten ihren Protest ausleben dürfen, ist immer wieder Gegenstand von Debatten. Nun hat sich auch der Verfassungsgerichtshof mit einer solchen Frage beschäftigt. Wie am Dienstag bekanntgegeben wurde, hat das Höchstgericht einer Beschwerde einer Klimaaktivistin stattgegeben. Die Frau hatte „Klimacamps“ in Wien angemeldet, war aber von der Wiener Polizei sowie vom Verwaltungsgericht Wien zurückgewiesen worden.

Konkret handelte es sich um Veranstaltungen, die 2016 von der Klimaschutzorganisation „System Change not Climate Change“ ins Leben gerufen wurden und in den folgenden Jahren in und um Wien stattfanden. Dabei werden Workshops, Vorträge, „Summer Schools“, und ähnliche Aktivitäten abgehalten. Auch im heurigen Sommer findet ein solches Klimacamp statt.Die Camps waren im Sommer 2021 in Parkanlagen und im „Zukunftshof“ im Bezirk Favoriten geplant.

Dieser urteilte nun, dass das Programm bei den Klimacamps zwar Elemente einer Veranstaltung aufwies, jedoch „bei einer Gesamtbetrachtung das gemeinsame Wirken der Beteiligten“ überwiege, und diese somit Versammlungscharakter habe.

Klimacamps und andere Klimaproteste anzumelden, sei schon in der Vergangenheit schwierig und oft mit großem Aufwand verbunden gewesen, sagt Grossmann. Ob sich das durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Zukunft ändert, könne sie jedoch nicht einschätzen. So heißt es auch beim VfGH, dass im Einzelfall zu prüfen sei, ob die Voraussetzungen einer Versammlung vorliegen.

Für andere Fälle der jüngeren Vergangenheit, bei denen Klimacamps von der Polizei geräumt wurden, ist die jetzige Entscheidung wohl kein Präzedenzfall. Die Camps, die gegen den Bau der Lobautunnel und der Stadtstraße protestierten, waren zunächst als Versammlungen erlaubt, und erst nach mehreren Monaten aufgelöst worden.Jeden Tag. Überall.

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