Das polizeiliche Vorgehen gegen den 49-Jährigen, der nach einer Räumung des Protestcamps in der Lobau zwecks Identitätsfeststellung ins PAZ gebracht worden war, war mehrfach rechtswidrig.
Die Wiener Landespolizeidirektion muss dem Aktivisten binnen 14 Tagen 2.397 Euro an Aufwandersatz für Schriftsätze und sonstige Kosten leisten. Gegen dieses Erkenntnis ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig."Dass die Gewaltanwendung unverhältnismäßig war, wird man schwer bestreiten können", hatte Verwaltungsrichter Wolfgang Helm bereits nach der Einvernahme des Klima-Aktivisten und der anschließenden Befragung von zwei Polizisten bemerkt.
Erfreut über den Ausgang des Verfahrens zeigte sich auch die"LobauBleibt"-Bewegung. In einer Presseaussendung wurden"stärkere Maßnahmen gegen Polizeigewalt" sowie"ein Ende der Attacken auf die Klimabewegung vonseiten der Politik" eingefordert. Auch die Aktivistinnen und Aktivisten verlangten die Einrichtung einer schon lange von der Regierung versprochenen unabhängigen Beschwerdestelle für vermutete oder erwiesene Polizeiübergriffe.
Daran nahm der Grüne Sicherheitssprecher Bürstmayr Anstoß."Dieses Abstreiten bis zum bitteren Ende, das ist ein wirkliches Führungsversagen", kritisierte er per Presseaussendung. Damit schade man"der Polizei als Ganzes. Da wird geleugnet, gemauert und unter den Teppich gekehrt. Das ist Gift für das Vertrauen in die Institution Polizei".
Auf die Frage, weshalb er sich im PAZ nicht fotografieren habe lassen wollen, erwiderte der 49-Jährige zunächst:"Jegliche erkennungsdienstliche Maßnahme wie Fotos und Fingerabdruck kann verweigert werden." Das sei damals Grundsatzhaltung unter den Aktivistinnen und Aktivisten gewesen:"Es war bei uns Usus. Das haben damals alle Aktivisten gemacht." Mittlerweile verhalte er sich anders und sei zumindest bereit, seinen Namen zu nennen, verriet der Mann.
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