WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker sieht in der Anpassung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz einen wichtigen Schritt zu Pauschalförderungen für kleine Unternehmen. Jetzt müsse schnell eine Richtlinie ausgearbeitet werden und die Zustimmung der EU-Kommission zur Ausweitung des Energiekostenzuschusses eingeholt werden.
KNÖ-Präsident Wolfgang Ecker sieht in der Anpassung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz einen wichtigen Schritt zu Pauschalförderungen für kleine Unternehmen. Jetzt müsse schnell eine Richtlinie ausgearbeitet werden und die Zustimmung der EU-Kommission zur Ausweitung des Energiekostenzuschusses eingeholt werden.
Der Präsident erklärt: „Insgesamt stehen für 2022 und 2023 rund 7 Mrd. Euro für die Unterstützung von Betrieben aller Größen – von Ein-Personen-Unternehmen bis zu großen Industriebetrieben – zur Verfügung.“ Der Energiekostenzuschuss 2 enthalte laut Wirtschaftskammer wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ersten Energiekostenzuschuss, so sei die Energieintensität nur mehr in zwei der fünf Stufen des Zuschusses Voraussetzung für die Förderung. Unter Energieintensität versteht man den Anteil, den die Energiekosten eines Unternehmens an den Gesamterlösen des Unternehmens hat.
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