Zuvor sei der Tierfilmer in der dritten Staffel des Youtube-Formats „7 vs. Wild“ wegen eines offenbar grenzüberschreitenden Vorfalls ausgeschlossen worden. Kielings Anwalt weist die Vorwürfe zurück.
Andreas Kieling, Naturfotograf und Tierfilmer, bei einer Vernissage zu seiner Ausstellung .Nach seinem Ausschluss von der dritten Staffel des Youtube-Formats „7 vs. Wild“ hat der Anwalt des Tierfilmers Andreas Kieling die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. „Es hat zu keinem Zeitpunkt Grenzüberschreitungen oder Übergriffigkeiten meines Mandanten gegeben.
Zuvor war Kieling wegen eines „Vorfalls“ in der Vorbereitungsphase ausgeschlossen worden, teilten die Macher auf ihrem Instagram-Account mit. „Es handelte sich um eine Grenzüberschreitung, die wir nicht tolerieren konnten und wollten“, hieß es weiter in der Instagram-Story. Für Kieling sprang demnach ein Ersatzmann ein.Der Vorfall soll sich mit Reise-Influencerin Ann-Kathrin Bendixen ereignet haben.
Kieling war im vergangenen Mai in den Schlagzeilen, weil er in den Karpaten von einem Bären angegriffen und schwer verletzt worden war. „Alles, was passiert ist, dafür kann der Bär nichts. Ich bin der Intruder, ich bin in seinen Lebensraum eingedrungen“, hatte der 63-Jährige damals in einem Video gesagt. Der populäre Dokumentarfilmer lebt in der Eifel in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen.
„7 vs. Wild“ von Fritz Meinecke zählt mit 5,5 Millionen Aufrufen pro Folge zu den erfolgreichsten deutschsprachigen Youtube-Formaten. In den beiden ersten Staffeln waren Teilnehmer einzeln mit wenig Ausrüstung und ohne Nahrung in der Wildnis von Schweden undDort mussten sie sieben Tage lang überleben. Sie konnten aber jederzeit einen Notruf absetzen und aufgeben.
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