Nach stundenlangen Verhandlungen einigen sich die EU-Innenminister auf einen bitteren Kompromiss. Der Zugang für Geflüchtete soll verschärft werden.
BERLIN taz | Die EU-Innenminister haben sich am Donnerstag auf tiefgreifende Änderungen des Asylrechts geeinigt. Am Abend gab der Rat bekannt, dass Einvernehmen über zwei zentrale Asyl- und Migrationsgesetze erzielt wurde: Die so genannte Asylverfahrensverordnung und die „Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement“. Kern des ersten Gesetzes sollen zentralisierte Verfahren direkt an den EU-Außengrenzen sein. Während dieser Zeit bleiben die Schutzsuchenden interniert.
Allerdings bieten viele der potentiellen „sicheren Drittstaaten“ keinen Schutz. Die Türkei etwa schiebt massenhaft Afghan:innen in den Iran und nach Afghanistan ab. Und die EU dürfte versuchen, sehr viele Nachbarstaaten als sichere Drittstaaten einzustufen – neben der Türkei etwa Bosnien, Marokko, Tunesien oder Serbien.
Die neue „Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement“ soll die bisherige Dublin-Verordnung ersetzen. Die legt fest, dass in der Regel der EU-Staat für einAsylverfahren zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender einreist. Allerdings sind Aufnahme- und Anerkennungsbedingungen innerhalb der EU sehr unterschiedlich. Viele Flüchtlinge sind deshalb in andere EU-Staaten weiter gereist.
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