Zentralrat will Restitutionsgesetz für NS-Raubgut

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Nationalsozialismus

Die Beratende Kommission für NS-Raubgut sollte aus Sicht des Zentralrats der Juden in Deutschland für ihre Arbeit deutlich gestärkt werden. Dass die Kommission seit Gründung in nur 23 Fällen vermittelt habe, sei angesichts von schätzungsweise bis zu 600.

Kunstraub betraf nach den Worten Schusters nicht nur die Elite des jüdischen Bürgertums. Der NS-Kunstraub richtete sich gezielt und in weitem Maße auch gegen eine jüdische Mittelschicht, deren geraubte Werke kunsthistorisch vielleicht kaum relevant sind, aber für die Identität der Familien eine große Rolle spielten. Diese zu zerstören, sei der erste Schritt der NS-Vernichtungspolitik gegen Juden gewesen.

Nur mit einer gesetzlichen Regelung können aus Sicht Papiers grundlegende Forderungen erfüllt werden - wie einseitige Anrufbarkeit der Kommission, Bindungswirkung der Entscheidungen und Restitutionsverfahren auch bei Kulturgütern in privater Hand. Die Kommission hatte bereits Anfang September in einem Memorandum mehr Kompetenzen und eine gesetzliche Basis für ihre Arbeit gefordert.

Zuvor hatte die Grünen-Politikerin auf intensive Gespräche verwiesen. Es geht uns darum, die Beratende Kommission deutlich zu stärken, sagte die Grünen-Politikerin. Es ist insgesamt noch viel zu wenig NS-Raubkunst zurückgegeben worden, das wollen wir nun wirklich vorantreiben. Wir nehmen das sehr ernst.

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