Der Antrag von zwölf Kindern und Jugendlichen auf Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes ist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus formalen Gründen zurückgewiesen worden.
, sind zwischen 2006 und 2015 geboren. Sie hatten laut VfGH kritisiert, dass das Klimaschutzgesetz lediglich eine Pflicht enthalte, über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu verhandeln, aber keine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen. Dadurch habe der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, für den Schutz der verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte zu sorgen.
Mit Fortschreibung der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen würde Österreich die EU-Klimaziele für 2030 klar verfehlen, kritisierte etwa Greenpeace den jüngsten Umweltbundesamt-Bericht. Die Bundesjugendvertretung fordert nun"dringend politische Schritte" ein, auch wenn die Klage aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde."Junge Menschen machen seit Jahren darauf aufmerksam, wie sehr sie sich in der Klimakrise von der Politik im Stich gelassen fühlen", so BJV-Vorsitzende Sabrina Prochaska."Die Sorgen unserer Generation müssen ernst genommen werden.
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