Die auf den Rezepten verordneten Arzneimittel soll er nicht ausgegeben haben, sondern den Mittätern jeweils 20 Prozent des Rezeptwertes oder andere Arzneimittel gegeben haben.
Der angeschuldigte Inhaber einer Apotheke in Kreuzberg soll die Rezepte von Mittätern entgegengenommen haben, obwohl er wusste oder zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass diese überhaupt nicht von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt worden waren.
Die auf den Rezepten verordneten Arzneimittel soll er aber nicht abgegeben haben, sondern den Mittätern jeweils 20 Prozent des Rezeptwertes oder andere Arzneimittel gegeben haben. Die Rezepte soll er trotzdem monatsweise – daher acht Tathandlungen – über seinen Abrechnungsdienstleister mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben.
Auf diese Weise soll er einen Gesamtschaden von circa 273.000 Euro verursacht haben, allein im Juli 2019 habe er 166 Rezepte im Wert von mehr als 70.000 Euro zur Erstattung eingereicht. Das Verfahren ist Teil eines Komplexes, in dem bereits gegen zwei weitere Apotheker und einen pharmazeutisch-technischen Assistenten sowie die mutmaßlichen Rezeptfälscher Anklagen erhoben wurden.
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